Geschrieben von j m am 3. März 2020 

Angebote oder Forderungen

Da alles im Vertragsrecht, Handelsrecht und Treuhandrecht abläuft, kommen wir Menschen nicht darum herum, uns auch mit dem Kommerz auseinander zu setzen. Ergänzend dazu sei noch erwähnt, dass der Handel dem Seerecht unterstellt ist.
Also legen wir los. Zuerst die gute Nachricht, wir haben fast uneingeschränkte Möglichkeiten, mit unseren Mitmenschen auf jede von uns gewählte Weise Verträge abzuschliessen. Wie wir uns entscheiden, hängt nicht nur von unseren Umständen ab, (Lebenssituation, fehlendes Wissen, Drohungen jeglicher Art) sondern auch von unserem Willen und speziell von unserer kreativen Intelligenz.

Wir müssen wissen und erkennen, dass alles was wir bekommen, (Rechnungen, Mahnungen, Bussgeldbescheide, Vorladungen, Gerichtsbeschlüsse etc.) Vertragsangebote sind. Das heisst, sobald jemand etwas von uns verlangt, bedeutet dies, die Gegenseite unterbreitet uns oder bietet uns ein Vertragsangebot an. Auf solche Vertragsangebote können wir nun wie folgt reagieren:

1. Wir können ignorieren…
2. Wir können streiten oder bestreiten…
3. Wir können das Angebot ablehnen oder aus wichtigem Grund ohne Entehrung zurückweisen, solange es sich um eine fehlerhafte Behauptung handelt und keine Haftung nachgewiesen wird (siehe UCC 3-501).
4. Wir können akzeptieren und/oder…
5. Wir können bedingt akzeptieren.

Ignorieren:

Ignorieren bedeutet im Kommerz immer eine Entehrung der Seite, die nicht auf ein Vertragsangebot reagiert und bedeutet zudem, zustimmen durch schweigen. (Konkludentes Annahmeverfahren) Wenn uns zum Beispiel jemand eine Rechnung/Mahnung/Vorladung etc. schickt und wir diese, aus welchem Grund auch immer ignorieren, haben wir eine kommerzielle Entehrung begangen und uns stillschweigend darauf geeinigt, dass wir die Rechnung/Mahnung schulden oder wir den Forderungen Folge leisten. Damit machen wir die Partei, die uns das Angebot geschickt hat zu den Gläubigern und degradieren uns Menschen zu den Schuldnern oder zu Sklaven. Es ist deshalb nicht ratsam solche Vertragsangebote zu ignorieren.

Streiten oder bestreiten:

Streiten und/oder bestreiten ist genauso eine Entehrung, egal ob wir denken wir seien im Recht. Letztendlich sind keine Standpunkte absolut gültig und da im Kommerz das Recht des stärkeren gilt, wenden die Vertragsanbieter meistens Gewalt, Drohung und Täuschung an. Der Verlierer wird auf jeden Fall zum Schuldner in der Angelegenheit gemacht.

Ablehnen:

Ablehnen durch Zurückweisung ohne Entehrung und die zwei Arten des Akzeptierens sind unsere Möglichkeiten, damit wir in Ehre bleiben und die Verantwortung für unser Leben und unsere Welt übernehmen können. Wer diese Verantwortung übernimmt, kann weder Opfer noch Schuldner sein.

Eine vollständige Annahme:

Eine vollständige Annahme eines Vertragsangebots ist angemessen, wenn wir mit dem Inhalt und der Form des Angebots einverstanden sind. Zum Beispiel der abgeschlossene Mobilfunkvertrag oder der Maler hat in unserem Auftrag die Wohnung so wie Vertraglich geregelt und zu den vereinbarten Konditionen gestrichen.

Bedingte Akzeptanz:

Bedingte Akzeptanz ist angemessen, wenn wir uns über genau diese Dinge nicht sicher sind. Alle bedingten Akzeptanzen sind Gegenangebote wie zum Beispiel: "Sicher, ich gehe mit Ihnen ins Kino, wenn Sie mir helfen, zuerst den Schrank aufzubauen." So könnte ein Gegenangebot unterbreitet werden. Der Angebotsteller hat nun die Möglichkeit, das Gegenangebot zu akzeptieren oder abzulehnen und für ihn gelten dieselben 5 Möglichkeiten mit den daraus resultierenden Konsequenzen.

Dazu noch etwas Wichtiges: Erst wenn wir das Angebot mittels bedingter Akzeptanz angenommen haben, können wir ein Gegenangebot unterbreiten.

Bei “ungerechtfertigten“ Forderungen seitens “Behörden und Ämter“ könnten wir zum Beispiel wie folgt auf ein Vertragsangebot antworten: "Der lebende Mann/das lebende Weib akzeptiert das Vertragsangebot (Rechnung/Mahnung/Vorladung etc.) nachdem von Ihnen der Nachweis Ihres Anspruchs in Form einer Unterschrift und einer eidesstattlichen Erklärung, unter Strafe des Meineids und unter Ihrer persönlichen, unbeschränkten kommerziellen Haftung, erbracht wurde".

Privat gegen Öffentlich:

Es ist wichtig, den Unterschied zwischen Privat und Öffentlich zu kennen, da wir alle eine private (natürliche Person) und eine öffentliche (juristische Person) Identität haben und private und öffentliche Angelegenheiten von privat aus, also mittels natürlicher Person, erledigen können. Private Angelegenheiten dürfen wir nicht durch öffentliche, also juristische Personen, erledigen. Letzteres ist einer der Fehler, die viele Menschen machen, wenn sie versuchen, ihre geschäftlichen und rechtmäßigen (privaten/natürlichen Personen) oder rechtlichen (öffentlichen/juristischen Personen) Angelegenheiten zu regeln.

In unserer Gesellschaft wurde der private “Strohman, (Strawman)“ auch bekannt als natürliche Person, durch die Beantragung der Geburtsurkunde vom “Staat“ erschaffen. Dieser “Strohman“ oder diese natürliche Person ist nichts anderes als ein internationales Schiff im Seerecht mit unbegrenzter Kreditwürdigkeit.

Der öffentliche “STROHMAN, (STRAWMAN)“ auch bekannt als juristische Person, wurde durch den Antrag auf die Sozialversicherung/Pass vom “Staat“ erschaffen. Damit ist der öffentliche “STROHMAN“ oder die juristische Person das nationale Schiff im Gesetz der Admiralität ohne Kreditwürdigkeit, da diese juristischen Personen im Bankrott erschaffen wurden und damit insolvent sind.

Im privaten Bereich ist Geld ein Vermögenswert, immer in Form von etwas, das einen inneren Wert hat, zum Beispiel Gold oder Silber. Die Bezahlung erfolgt jetzt in Form einer kommerziellen Aufrechnung.

Im öffentlichen Bereich ist Geld eine Verbindlichkeit und normalerweise in Form eines Schuldscheins, (Schuldschein = Geldschein) eines Schecks oder einer Anleihe. Die Zahlung erfolgt in Form einer Entlastung in der Zukunft. Sozusagen ein Versprechen, irgendwann in der Zukunft diese angeblichen Schulden vielleicht zu begleichen.

Der private Bereich ist die Grundlage für alle Verträge und für den Handel. Im Allgemeinen können Gläubiger privat operieren. Durch die Insolvenz der juristischen Personen sind alle öffentlichen Einrichtungen Schuldner. Daher ist es sinnvoll diese Thematik zu studieren und zu lernen, damit wir in allen unseren Angelegenheiten Gläubiger bleiben. Freiheit ist nur privat möglich, in der Öffentlichkeit (juristische Personen) ist es nicht einmal eine gültige Fantasie.

Gläubiger oder Schuldner:

Nur Gläubiger können das Spiel des Handels so spielen, dass sie Gläubiger bleiben, ein Schuldner hat praktisch keine Chancen, Gläubiger zu werden. Es sei denn, der Schuldner (alle juristischen Personen sind Schuldner) schafft es, die Gläubiger zu täuschen. Dazu wenden die Schuldner (juristische Personen) meistens Mittel an, wie zum Beispiel Drohungen, Erpressungen, Verschleierungen etc. Kurz, sie wenden alles an, um den Gläubiger in ihre Angebote/Verträge zu ziehen und damit die Gläubiger zu den Schuldner zu degradieren.

Merkmale für Schuldner:

Schuldner nehmen Positionen ein, verteidigen was sie wissen und geben Erklärungen dazu ab. Schuldner ignorieren, streiten und/oder bestreiten. Extrem schuldnerorientierte Menschen setzen Opfer voraus und versuchen, ihre Haftung zu begrenzen. Schuldner operieren unabsichtlich von und innerhalb des öffentlichen Veranstaltungsortes. Sie sind mit einem "gerechten Titel" zufrieden. Sie können dann ihr “Eigentum“ weiterhin besitzen und betreiben, aber niemals vollständig kontrollieren. Die Möglichkeiten für Schuldner sind sehr begrenzt.

Merkmale für Gläubiger:

Gläubiger sind bei jeder sich bietenden Gelegenheit anwesend. Sie stellen Fragen, um Abhilfe zu schaffen, wenn dies verlangt wird. Sie akzeptieren entweder vollständig oder bedingt. Erfahrene Gläubiger übernehmen die volle Verantwortung für ihr Leben, ihre Finanzen und ihre Welt. Die Gläubiger verstehen und nutzen ihre uneingeschränkten Möglichkeiten, jederzeit privat Verträge mit Personen abzuschliessen. Sie behalten das rechtliche Eigentum und die Kontrolle über ihr Eigentum. Die Möglichkeiten der Gläubiger sind unendlich. Die Gläubiger sind souverän und frei.

Wir sollten, wenn möglich so viele Fakten, Beweise und Tatsachen für unsere Aufzeichnung ermitteln, damit wir diese für die Beweisführung vorlegen können. Das bedeutet natürlich, wir müssen mit der Angebotspartei schriftlich oder mündlich Kontakt aufnehmen. Dabei ist es wichtig, immer zu versuchen, positive Aussagen zu machen, die möglicherweise auch bewiesen werden müssen.

Negativer Durchschnitt:

Ein Durchschnitt, der in seiner Form negativ, aber inhaltlich positiv ist und von der behauptenden Partei nachgewiesen werden muss. "Es gibt keine Beweise dafür, dass der lebende Mann/lebendes Weib in dieser Angelegenheit nicht korrekt ist. Es gibt auch keine Beweise dafür, dass Sie in dieser Angelegenheit richtig liegen und der lebende Mann/lebendes Weib denkt nicht, dass solche Beweise existieren." Wir teilen der Angebotspartei also mit was nicht ist, nicht was ist.

Geständnis + Vermeidung:

Eine Antwort, in der der Angeklagte (durch passive Zustimmung) die Anschuldigungen zugibt, aber nach zusätzlichen Fakten, Beweisen und Tatsachen fragt, die die zugelassenen Tatsachen einer nachteiligen Rechtswirkung berauben.
Vorwurf: "Ist dies Ihre Unterschrift auf diesem Dokument?"
Antwort (en): "Gibt es ein Defekt an diesem Instrument?"
"Dann sagen Sie dem lebenden Mann/lebenden Weib, wo der Defekt ist, damit der lebende Mann/lebendes Weib diesen Defekt korrigieren kann."
"Wenn es keinen Defekt im Instrument gibt, warum sind Sie dann hier?"
"Warum sollte der lebende Mann/lebendes Weib Ihre Fragen beantworten, wenn Sie keine Fragen beantworten?"
"Wollen Sie dem lebenden Mann/lebenden Weib sagen, dass Sie nicht qualifiziert sind, Entscheidungen über dieses verhandelbare Instrument zu treffen?"

Bedingte Annahme:

Eine Antwort zu Ehren ohne Argument, das ist ein Gegenangebot. Das einzige Angebot, das jemals relevant ist, ist das genannte Gegenargument.
Angebot: "Lass uns ins Kino gehen."
Gegenangebot (e): "Sicher, wenn Du mir hilfst den Schrank aufzubauen."
Oder bei Angeboten von den Erfüllungsgehilfen juristischer Personen: "Der lebende Mann/lebendes Weib wird das Angebot nach dem Nachweis einer gutgläubigen Forderung in Form einer von Ihnen unterzeichneten eidesstattlichen Erklärung unter Strafe des Meineids und unter Ihrer persönlichen, unbegrenzten Handelshaftung innerhalb von 30 Tagen akzeptieren."

Fazit:

Dieser Artikel ist nur eine kurze Zusammenfassung, um die Menschen zu sensibilisieren und zum Nachforschen anzuregen. Der Kommerz beinhaltet viel mehr, deshalb ist es sehr wichtig, sich mit dem Kommerz intensiv auseinander zu setzten, bevor man(n) / (weib) Angebote von juristischen Personen auf kommerzieller Basis löst. Auch im Kommerz herrscht die Willkür und es wird auch hier gedroht, erpresst und verschleiert. Dazu kommt noch, dass im Kommerz immer das Recht des Stärkeren gilt. (gemeint ist monetäres, nicht Muskelmasse)
Deshalb raten wir allen, zuerst informieren, dann lernen und erst dann das erlernte anzuwenden.

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